Geistiges Eigentum

Worauf Sie achten sollten

  • Geistiges Eigentum ist geschützt. Der Schutz von Marken-, Muster- oder Patentrechten wird durch die Eintragung in ein Register gesichert. Werke wie Musik, Fotografien oder Gemälde genießen urheberrechtlichen Schutz, können aber nicht registriert werden.

  • Das Urheberrecht muss im Streitfall nachgewiesen werden. Bewahren Sie daher nicht nur Verträge, sondern jeden Schriftverkehr und Gesprächsnotizen auf. Sammeln Sie Beweismittel und hinterlegen Sie diese zu Beweiszwecken bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

  • Wenn Sie Kunstwerke schaffen, sollten Sie überlegen, ob dadurch in fremde Rechte eingegriffen wird. Achten Sie auf Copyright-Vermerke - eine Verwendung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten zulässig.

  • Wenn Sie anderen die Verwendung Ihrer Rechte/Ihres Werkes gestatten wollen, sollten Sie einen Vertrag erst abschließen, wenn er von Ihrem Rechtsanwalt geprüft worden ist.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir gestalten für Sie Verträge wie Produktions-, Management-, Agentur- oder Lizenzverträge.

  • Wir prüfen Vertrüge, die Ihnen zur Unterfertigung von Vertragspartnern vorgelegt werden.

  • Wir helfen Ihnen, Beweismittel zu sichern, die für Sie von Bedeutung sind.

  • Wir beraten und vertreten Sie in notwendigen Registrierungsverfahren.

  • Wir unterstützen Sie beim Kontakt mit Verwertungsgesellschaften.

  • Wir beraten Sie, ob die Beiziehung eines Sachverständigen sinnvoll ist.

  • Wir vertreten Sie, wenn ein Gerichtsverfahren unvermeidbar ist.

Was Ihr Rechtsanwalt von Ihnen benötigen

  • Verträge und Korrespondenz

  • Originale oder gute Bilder des Kunstwerks