Mieten und Vermieten
Worauf Sie als Mieter achten sollten
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Auch bei länger vereinbarter Vertragsdauer kann der Mietvertrag nach einem Jahr gekündigt werden.
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Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes muss der Vermieter bestimmte Erhaltungskosten (Außenfenster, Lift etc.) sowie die Reparaturkosten für ernste Schäden der Wohnung tragen.
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Eine vom Mieter erlegte Kaution ist vom Vermieter samt Zinsen zurückzuzahlen. Ein vertraglich vorgesehener Verzicht auf Zinsen wäre unwirksam.
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Durch den Tod des Mieters wird der Mietvertrag nicht aufgehoben. Der Ehegatte, bestimmte Verwandte und Lebensgefährten können eintrittsberechtigt sein.
Worauf Sie als Vermieter achten sollten
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Um einen Mietvertrag wirksam zu befristen, ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
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Für Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, muss nicht nur die bei Vertragsabschluss vereinbarte Dauer, sondern der Zeitraum jeder Verlängerung mindestens
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drei Jahre betragen.
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Mietverträge können nur gerichtlich gekündigt werden. Im Einvernehmen mit dem Mieter kann jedoch ohne Einbeziehung des Gerichts ein Endtermin für das Mietverhältnis vereinbart werden.
Wie wir sie unterstützen
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Wir prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung kommt.
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Wir informieren über die Zulässigkeit der vereinbarten Mietzinshöhe. Wir errichten/prüfen Ihren Vertrag.
Was wir von Ihnen benötigen
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Beschreibung des Mietobjekts (Errichtungszeitpunkt, Größe, Verwendungszweck)
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Mietvertrag
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Unterlagen über Reparatur- und Mietzahlungen, Kautionsabrechnungen Korrespondenz zwischen Vermieter und Mieter