Mieten und Vermieten

Worauf Sie als Mieter achten sollten

  • Auch bei länger vereinbarter Vertragsdauer kann der Mietvertrag nach einem Jahr gekündigt werden.

  • Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes muss der Vermieter bestimmte Erhaltungskosten (Außenfenster, Lift etc.) sowie die Reparaturkosten für ernste Schäden der Wohnung tragen.

  • Eine vom Mieter erlegte Kaution ist vom Vermieter samt Zinsen zurückzuzahlen. Ein vertraglich vorgesehener Verzicht auf Zinsen wäre unwirksam.

  • Durch den Tod des Mieters wird der Mietvertrag nicht aufgehoben. Der Ehegatte, bestimmte Verwandte und Lebensgefährten können eintrittsberechtigt sein.

Worauf Sie als Vermieter achten sollten

  • Um einen Mietvertrag wirksam zu befristen, ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.

  • Für Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, muss nicht nur die bei Vertragsabschluss vereinbarte Dauer, sondern der Zeitraum jeder Verlängerung mindestens

  • drei Jahre betragen.

  • Mietverträge können nur gerichtlich gekündigt werden. Im Einvernehmen mit dem Mieter kann jedoch ohne Einbeziehung des Gerichts ein Endtermin für das Mietverhältnis vereinbart werden.

Wie wir sie unterstützen

  • Wir prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung kommt.

  • Wir informieren über die Zulässigkeit der vereinbarten Mietzinshöhe. Wir errichten/prüfen Ihren Vertrag.

Was wir von Ihnen benötigen

  • Beschreibung des Mietobjekts (Errichtungszeitpunkt, Größe, Verwendungszweck)

  • Mietvertrag

  • Unterlagen über Reparatur- und Mietzahlungen, Kautionsabrechnungen Korrespondenz zwischen Vermieter und Mieter