Patientenverfügung

Eine Patientenverfgung ist eine Willenserklärung einer Person, mit der diese eine bestimmte medizinische Behandlung für den Fall ausschließt, dass sie im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr im Stande ist, ihre Wünsche auszusprechen.

Voraussetzungen für eine Patientenverfügung

  • Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich und nur von einer Person, die voll einsichts- und urteilsfähig ist, errichtet werden.

  • Konkrete Beschreibung aller medizinischen Behandlungen, die vom Patienten abgelehnt werden.

  • Umfassende Aufklärung durch einen Arzt sowie Dokumentation der erfolgten Aufklärung.

  • Errichtung der Patientenverfügung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenvertretung.

  • Belehrung über die Folgen einer Patientenverfügung und die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs sowie Dokumentation dieser Belehrung.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir beraten Sie darüer, welche Vorkehrungen zur Absicherung ihrer individuellen Wünsche am geeignetsten sind.

  • Wir informieren Sie über die ärztliche Beratungspflicht und die Konsequenzen einer Patientenverfügung.

  • Wir verfassen die Patientenverfügung formgerecht.

Was wir von Ihnen benötigen

  • Angaben über Ihre individuellen Behandlungswünsche im Notfall

  • Eine schriftliche Bestätigung über das ärztliche Beratungsgespräch