Rechtsschutz

Worauf Sie achten sollten

  • Der versicherte Rechtsschutzbereich umfasst mehrere Sparten. Versicherungsverträge sind oft wie Pakete zusammen geschnürt und stellen eine Kombination einzelner Sparten dar.

  • Für den zeitlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist der Eintritt des Versicherungsfalls maßgeblich. Liegt dieser vor dem Versicherungsbeginn oder fällt er in einigen Sparten in die Wartezeit, ist kein Versicherungsschutz gegeben. Der Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht unbedingt ident mit der nach außen hin publik werdenden Aktivität Ihres Gegners, wie etwa dem Einbringen einer Klage.

  • Wer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Prämie in Zahlungsverzug ist, verliert den Versicherungsschutz.

  • Die Meldung an die Versicherung muss vollständig erfolgen. Sie sind auch verpflichtet, für Sie nachteilige Umstände anzuführen. Andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

  • Bei freier Anwaltswahl besteht oft ein Selbstbehalt, der bei Zuweisung eines Rechtsanwalts durch den Versicherer entfällt. In der Sparte Beratungsrechtsschutz besteht keine freie Anwaltswahl. Der Versicherer übernimmt nur die Kosten eines ortsansässigen Rechtsanwalts.

  • Wer vorsätzlich gegen Vorschriften oder Gesetze verstößt, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Auch bei Alkoholisierung oder Fahrerflucht ist der Rechtsschutzversicherer leistungsfrei.

  • Im Verwaltungsstrafverfahren ist der Versicherungsschutz in der Regel von der Höhe der verhängten Geldstrafe abhängig. Sie muss eine bestimmte Promillegrenze der Versicherungssumme überschreiten.

  • Sollten Sie die anwaltliche Vertretung nur bei gegebenem Rechtsschutz wünschen, vereinbaren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, dass er mit seiner Tätigkeit erst beginnt, wenn die Deckungszusage Ihres Versicherers vorliegt.