Rechtsschutz
Worauf Sie achten sollten
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Der versicherte Rechtsschutzbereich umfasst mehrere Sparten. Versicherungsverträge sind oft wie Pakete zusammen geschnürt und stellen eine Kombination einzelner Sparten dar.
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Für den zeitlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist der Eintritt des Versicherungsfalls maßgeblich. Liegt dieser vor dem Versicherungsbeginn oder fällt er in einigen Sparten in die Wartezeit, ist kein Versicherungsschutz gegeben. Der Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht unbedingt ident mit der nach außen hin publik werdenden Aktivität Ihres Gegners, wie etwa dem Einbringen einer Klage.
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Wer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Prämie in Zahlungsverzug ist, verliert den Versicherungsschutz.
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Die Meldung an die Versicherung muss vollständig erfolgen. Sie sind auch verpflichtet, für Sie nachteilige Umstände anzuführen. Andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
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Bei freier Anwaltswahl besteht oft ein Selbstbehalt, der bei Zuweisung eines Rechtsanwalts durch den Versicherer entfällt. In der Sparte Beratungsrechtsschutz besteht keine freie Anwaltswahl. Der Versicherer übernimmt nur die Kosten eines ortsansässigen Rechtsanwalts.
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Wer vorsätzlich gegen Vorschriften oder Gesetze verstößt, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Auch bei Alkoholisierung oder Fahrerflucht ist der Rechtsschutzversicherer leistungsfrei.
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Im Verwaltungsstrafverfahren ist der Versicherungsschutz in der Regel von der Höhe der verhängten Geldstrafe abhängig. Sie muss eine bestimmte Promillegrenze der Versicherungssumme überschreiten.
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Sollten Sie die anwaltliche Vertretung nur bei gegebenem Rechtsschutz wünschen, vereinbaren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, dass er mit seiner Tätigkeit erst beginnt, wenn die Deckungszusage Ihres Versicherers vorliegt.