Vereinsleben

Worauf Sie achten sollten

  • Vereine sollen ideellen Zwecken dienen und dürfen nicht den Deckmantel für eine Erwerbstätigkeit seiner Mitglieder oder dritter Personen bilden.

  • Wenn ein Verein wirtschaftlich tätig ist, hat er die für diese Tütigkeit geltenden Vorschriften (z. B. Gewerbeordnung) zu beachten.

  • Der Name des Vereins muss einen Rückschluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein.

  • Jede Änderung der Statuten ist gegenüber der Vereinsbehörde anzuzeigen.

  • Im Verein gilt das 4-Augen-Prinzip. Die Vereinsleitung und Rechnungsprüfung müssen aus jeweils zwei Personen bestehen.

  • Das Gesetz schreibt weitreichende Sorgfaltspflichten für Vereinsorgane gegenüber dem Verein vor. Davon betroffen sind auch ehrenamtliche Funktionäre.

  • Der Vorstand und die Rechnungsprüfer haften gegenüber dem Verein und können schadenersatzpflichtig werden, wenn sie Aktivitäten ohne hinreichende finanzielle Basis des Vereins in Angriff nehmen.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir erstellen Vereinsstatuten, die auf die Anforderungen des Vereins und dessen Mitgliederstruktur abgestimmt sind.

  • Wir informieren Vereinsvorstände über Rechte und Pflichten und weist auf die besonderen gesetzlichen Anforderungen hin.

  • Wir vertreten im Streitfall, wenn gegen den Verein oder dessen Vertreter ungerechtfertigte Ansprüche erhoben werden.

Was wir von Ihnen benötigen

  • Auszug aus dem Vereinsregister und Vereinsstatuten

  • Darstellung des Vereinszwecks und der Vereinsmittel

  • Namen und Adressen der Vereinsgründer

  • Angaben zur Aufbringung der Vereinsmittel und deren Verwaltung