Vereinsleben
Worauf Sie achten sollten
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Vereine sollen ideellen Zwecken dienen und dürfen nicht den Deckmantel für eine Erwerbstätigkeit seiner Mitglieder oder dritter Personen bilden.
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Wenn ein Verein wirtschaftlich tätig ist, hat er die für diese Tütigkeit geltenden Vorschriften (z. B. Gewerbeordnung) zu beachten.
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Der Name des Vereins muss einen Rückschluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein.
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Jede Änderung der Statuten ist gegenüber der Vereinsbehörde anzuzeigen.
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Im Verein gilt das 4-Augen-Prinzip. Die Vereinsleitung und Rechnungsprüfung müssen aus jeweils zwei Personen bestehen.
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Das Gesetz schreibt weitreichende Sorgfaltspflichten für Vereinsorgane gegenüber dem Verein vor. Davon betroffen sind auch ehrenamtliche Funktionäre.
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Der Vorstand und die Rechnungsprüfer haften gegenüber dem Verein und können schadenersatzpflichtig werden, wenn sie Aktivitäten ohne hinreichende finanzielle Basis des Vereins in Angriff nehmen.
Wie wir Sie unterstützen
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Wir erstellen Vereinsstatuten, die auf die Anforderungen des Vereins und dessen Mitgliederstruktur abgestimmt sind.
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Wir informieren Vereinsvorstände über Rechte und Pflichten und weist auf die besonderen gesetzlichen Anforderungen hin.
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Wir vertreten im Streitfall, wenn gegen den Verein oder dessen Vertreter ungerechtfertigte Ansprüche erhoben werden.
Was wir von Ihnen benötigen
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Auszug aus dem Vereinsregister und Vereinsstatuten
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Darstellung des Vereinszwecks und der Vereinsmittel
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Namen und Adressen der Vereinsgründer
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Angaben zur Aufbringung der Vereinsmittel und deren Verwaltung