Verkehrsunfall
Worauf Sie achten sollten
- Wurden Personen verletzt, ist die Polizei jedenfalls zu verständigen - auch bei geringfügigen Verletzungen!
- Eine Verständigung der Polizei kann unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachweisen. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter vorher, müssen Sie Anzeige erstatten, wenn Sie Ihre Ansprüche wahren wollen.
- Dokumentieren Sie das Unfallgeschehen mit einer Kamera oder einer Skizze.
- Verändern Sie nichts, bis die Polizei eintrifft.
- Notieren Sie die Daten des Unfallgegners und der Zeugen.
- Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung.
- Reparieren Sie das Fahrzeug erst, wenn es ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung begutachtet hat.
- Werden Sie von der Polizei zum Unfallgeschehen einvernommen, achten Sie auf die Protokollierung: Machen Sie keine Schuldgeständnisse und unterschreiben Sie nichts ungelesen.
- Ihre Ansprüche können nur binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.
Wie wir Sie unterstützen
- Wir beraten Sie bei der Verschuldensfrage und machen Ihre Schadenersatzansprüche geltend.
- Wir vertreten Sie im Zivilverfahren, wenn Ihre Ansprüche außergerichtlich nicht bereinigt werden können.
- Wir vertreten Sie im Falle eines gegen Sie eingeleiteten Strafverfahrens sowie im Falle eines Strafverfahrens gegen den Unfallgegner.
Was wir von Ihnen benötigen
- Beschreibung des Unfallorts und des Fahrverhaltens der Beteiligten
- Polizzennummer der Haftpflichtversicherung, allenfalls Rechtsschutzversicherung
- Daten des Unfallgegners und der Zeugen
- Unfallbericht